Blog als Balkonstatik getaggt
Hier gehen wir der Fragen nach, ob beim nachträglichen Balkonanbau eine Statik notwendig ist.
Wichtiger Normenhinweis für Planer und Bauträger.
Seit Sommer 2018 gilt für die Bemessung und Auslegung von Glasbrüstungen die DIN 18008 anstelle der bislang gültigen TRLV (TRAV).
Selbstverständlich sind unser Brüstungsverglasungen bereits nach der neuen DIN 18008 bemessen und ausgelegt.
Der nachträgliche Anbau eines Balkons setzt nicht immer - aber meistens- die Erstellung eines Bauantrages voraus. Was Sie dabei zu beachten haben, und was das Baurecht dazu sagt, lesen Sie in unserem Blogbeitrag.
Der nachträgliche Anbau eines Balkons setzt nicht immer - aber meistens- die Erstellung eines Bauantrages voraus. Was Sie dabei zu beachten haben, und was das Baurecht dazu sagt, lesen Sie in unserem Blogbeitrag.
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