Balkone nachträglich anbauen.  Was muss beachtet werden?  Was sagt das Baurecht ?

Balkone nachträglich anbauen.  Was muss beachtet werden?  Was sagt das Baurecht ?

12.06.2018 08:33:08

Balkon, Bauantrag, Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung, vereinfachtes Verfahren



Der Weg zum neuen Balkon führt immer über's Bauamt. 

Die Geschichten rund um das Thema Balkon und Baugenehmigung sind ungefähr so vielfältig, wie die Möglichkeiten, deinen neuen Balkon zu bepflanzen. 

Ich berichte dir hier von einigen Beispielen, die ich aus Telefonaten und Gesprächen zum Mythos "Balkon, Balkonbau ohne Baugenehmigung, Bauantrag, Genehmigungsdauern, etc." gibt! 

                        

Eins vorab: 

Ja - man kann einen Balkon immer ohne eine Baugenehmigung bauen. Man braucht dazu weder eine gültige Statik noch ein Unternehmen, dass wirklich was vom Balkonbau versteht... 

                        

Das kann man machen...


Wenn DU darüber nachdenkst, das so zu machen, dann ist das in etwa so erlaubt wie: 

Mofa frisieren, mit 90 ohne Helm und ohne Versicherungsschutz durch die Stadt zu pesen, dabei über eine rote Ampel und entgegengesetzt durch eine Einbahnstraße zu fahren... 

                        

Ergo... Balkone bauen ohne Baugenehmigung ist zwar theoretisch, wie praktisch möglich, aber eben kein bisschen zulässig...

Du musst den nachträglichen Balkonanbau immer im Vorfeld beim Bauamt mit einem Bauantrag anzeigen, dann entscheiden die äusseren Umstände und das Bauamt, in welcher Form eine Genehmigung für deinen Balkon erteilt werden kann. 

                        

Vor diesem Hintergrund nun die erste Geschichte, bei der mich die Anfrage eines späteren Kunden erreichte: 

                        

Er hätte ein Angebot von einem Metallbauunternehmer bekommen, das schon ausgesprochen günstig war.         

Nachdem ich dem Kunden dann erklärt hatte, dass er von uns gerne Angebote für seine Balkone von ehrbaren Handwerkern aus seiner Region besorgt bekommt, kam dann die Frage nach der Bau- und Lieferzeit und die Rückfrage, ob er denn schon eine Baugenehmigung vorliegen habe...


"Wieso Baugenehmigung?": war die verdutzte Frage am Telefon. 


"Dieses Unternehmen hat mir gesagt, dass sie unsere Balkone genau so angeboten haben, dass die Balkone ohne eine Baugenehmigung (IN BERLIN !)gebaut werden könnten und dass wir direkt loslegen können!"

(Ausgerechnet in Berlin... )


                        

Nach längerem Hin und Her versprach ich dann dem Kunden ihm kurzfristig Rückinfo zu geben und rief anschließend selber beim zuständigen Bezirksbauamt in Berlin an um zu hören, ob sich gegenüber meinem Kenntnisstand irgendetwas geändert hätte... 

"Neeee- soo jeht det nich ! 

Wir brauchen da eenen ordenlichen Antrag für dee Balkonee sonst kieken de Kunden bald recht blöde aus de Wäsche, wenn wir denen ihre Balkone wieder abbauen lassen..." kam es mir in breitestem Berlinerisch durch die Leitung. 

                        

Also, doch recht behalten... 

Das hatte ich dem Kunden dann mitgeteilt und im nächsten Schritt begannen wir dann damit ihm kurzfristig den notwenigen Bauantrag zu erstellen. 

Die Genehmigung wurde mittlerweile erteilt, ferner ein passendes, vertrauenswürdiges Unternehmen für ihn gefunden und für dieses Frühjahr sind nun die neue Balkone geplant.

                        

Ein anderes Beispiel hat mich ebenfalls erstaunt, als mir ein befreundetes Schlossereiunternehmen ungefähr in ähnlicher Richtung mitteilte...:

"In Baden Württemberg brauchen wir seit 2019 doch gar keine Baugenehmigung mehr..."

                        

Fast noch erstaunlicher, wie diese Aussage selber, fand ich den Hinweis, von wem er denn sein Wissen habe? 

"Das habe ihm ein Architekt wenige Wochen zuvor gesagt"...

                        

Obacht - hier glänzt gefährliches Halbwissen durch !

Zwar ist die Aussage des Schlossers nicht grundsätzlich falsch, aber auch nicht vollständig richtig. Und hier lauert die Gefahr!

  "OK - du weißt ja selber auch nicht alles": dachte ich mir und ging ans Recherchieren: LBO- Landesbauordnung Baden-Württemberg, Änderungen 2019,...                        

Tatsächlich da gab es Änderungen, die von der sogenannten "Genehmigungsfreistellung für Balkone" sprechen. 

                        

Soweit war das ja bekannt. 


Nur war mir bislang nicht bekannt, dass die Genehmigungsfreistellung im Verfahren seit neuestem mit einem Verzicht auf eine Genehmigung gleichzusetzen ist... 

Also bei der Architektenkammer in Baden-Württemberg angerufen und dort mit dem zuständigen Fachmann verbinden lassen.

"Nein - eine Genehmigungsfreistellung entbindet nicht von der Einreichung richtiger und vollständiger Unterlagen. 

Eine Genehmigungsfreistellung, also das Bauen ohne offizielle Genehmigung ist dann möglich, wenn für das Bauvorhaben bestimmte Kriterien zutreffen: 

So muss sich das Bauvorhaben innerhalb eines Gebietes mit einem gültigen B-Plan (Bebauungsplan) befinden, der Landesbauordnung und den öffentlichen Bauvorschriften entsprechen. 

Dies gilt für Gebäude, der Gebäudeklassen 1-3 und ist unter bestimmten Voraussetzungen auch für Gebäude der Gebäudeklasse 4 möglich. 

Dazu muss der Bauherr aber alle erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Bauamt einreichen. Er ist somit für die Einreichung und Vollständigkeit der Unterlagen verantwortlich!"

                        

Was bedeutet das also für dich als Bauherren ? 

                        

Eine Genehmigungsfreistellung bedeutet also NICHT, dass ein Bauherr keine Genehmigung braucht, sondern, es bedeutet für den Bauherren noch viel mehr Achtsamkeit bei der Einreichung seiner Bauantragsunterlagen beim Bauamt, um zu verhindern dass er einen nicht genehmigten "Schwarzbau" errichtet, dessen Folgen drastisch sein können. Dazu später mehr.

                        

Somit ist die Genehmigungsfreistellung für den Bauherren ein großes Wort, dass bei den Beteiligten gerne zu Verwirrung und Fehlinterpretationen führen kann. 

(Anm.d Autors: Persönlich finde ich die Wortwahl ungeschickt gewählt, da impliziert ein Bauverfahren ohne Baugenehmigung vermutet werden könnte).


Was passiert also, wenn ich nun einen Balkon auf diese Weise im Genehmigungsfreistellungverfahren beantrage?

                        

1. Als Bauherr musst du alle erforderlichen Unterlagen beim Bauamt einreichen!

2. Dann muss dein Balkon, respektive deine Wohnung oder dein Haus, in einem Gebiet gebaut werden, das sich innerhalb eines gültigen Bebauungsplanes befindet. (Diese Infos bekommst Du beim örtlichen Bauamt)

3. Dann hast du deine Planungen genau an die Vorgaben dieses Bebauungsplanes zu halten,

4. Die sogenannte "Erschließung" muss gesichert sein. (Hierunter werden üblicherweise die Versorgung und Entsorgung von Wasser, Abwasser, Strom, Zuwegungen etc. verstanden... Das kann beim nachträglichen Balkonanbau etwas vernachlässigt werden.) 

5. müssen darüber hinaus alle Anforderung der jeweiligen Landesbauordnung (also bayerische, baden-Württembergische, hessische... Bauordnung je nachdem) berücksichtigt werden

6. Darf dann das zuständige Bauamt NICHT innerhalb von 4 Wochen erklären, dass ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist...(HÄääää?) 

                        

OK - zu Punkt 6 

Was heißt das für dich nun genau und welche Vorteile hat es überhaupt, sich mit der Genehmigungsfreistellung für deinen nachträglichen Balkonanbau zu beschäftigen ? 

                        

Das heißt, wenn du für deinen Balkon/ deine Balkone die ersten 5 Punkte erfüllt hast, kann es dir passieren dass das Bauamt dennoch die Einleitung eines ordentlichen Genehmigungsverfahrens anordnet... Blöd. Ist aber so...

                        

Der riesige Vorteil, den Du bei der Genehmigungsfreistellung hast, ist der Zeitvorteil! 

                        

Wenn du nämlich 4 Wochen nach der Einreichung deiner vollständigen Bauantragsunterlagen vom Bauamt keine Nachricht erhalten hast, 

- dass deinem Antrag widersprochen wird, 

- Unterlagen nachzureichen sind,

- ein Genehmigungsverfahren angeordnet wird, 

                        

dann, ja dann kannst du mit dem Bauen beginnen.

Das heißt, du kannst mithilfe des Genehmigungsfreistellungsverfahrens idealerweise früher mit dem Bauen beginnen, und du bekommst keine schriftliche Genehmigung vom Bauamt mehr. 

                        

Du kannst also mit dem Bauen beginnen, wenn:

- du innerhalb von 4 Wochen - nach Einreichung deiner Unterlagen - nichts mehr vom Bauamt "gehört hast" (weghören zählt dabei nicht) 

- oder du innerhalb von 4 Wochen vom Bauamt mitgeteilt bekommst, dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich wird. 

                        

                        

Allerdings musst du beim Bauen dann auch peinlich genau darauf achten, dass alles auch so gebaut wird, wie es von dir eingereicht wurde. Abweichungen sind nicht zulässig! 

                        

Habe ich also einen Vorteil durch das Genehmigungsfreistellungsverfahren?                  


                        

Das musst du dir selber beantworten!

Innerhalb von nur 4 Wochen die Möglichkeit zu haben, deinen Balkon "genehmigt" bauen zu können, das mag angesichts der häufig überlasteten Bauämter ein großer Vorteil sein. 

                        

Ob du mit deinem Projekt tatsächlich in die Vorgaben fällst, für die eine Genehmigungsfreistellung für den nachträglichen Balkonanbau infrage kommt, das gilt es im Vorfeld zu klären. 

Wenn du hier Fragen hast oder dir unsicher bist, kannst du uns gerne anrufen. 

Wir klären gerne für dich, welche Form des Genehmigungsverfahrens bei dir notwendig wird. 

                        

Ein letztes aktuelles Beispiel ist eher ein Hilferuf eines Bauherren, der uns vor kurzem am Telefon sein Leid klagte:

"Wissen Sie- Herr Beyer - seit 3 Monaten liegen die Unterlagen nun schon bei diesem Architekten,... Und der hat noch keinen Strich geplant... Wann sollen wir denn den Balkon für unsere Mieter bauen ? Wenn das so weitergeht, wird das dieses Jahr nichts mehr !"

                        

Das ist natürlich super bedauerlich. Ich wünsche mir dann immer, dass dieser Hilferuf die Ausnahme wäre...

Die Rückmeldungen, die uns regelmäßig erreichen, zeigen leider ein anderes Bild...

                        

Daher haben wir uns entschlossen, dir auch Bauanträge für deinen Balkon anzubieten. Es ist zwar überhaupt nicht unsere Intension mit den Architekten in Konkurrenz zu treten und Ihnen die Arbeit streitig zu machen. 

Das kannst du ja selber entscheiden... 

                        

Falls Du noch mehr erfahren möchtest, welche Unterlagen du für deinen Bauantrag benötigst, welche Unterlagen sonst noch notwendig sind und wie es auch für Dich möglich sein könnte, dass Du deinen Bauantrag einfach und entspannt mit uns bereits in wenigen Tagen zur Unterschrift vorliegen hast... 

Hier findest Du mehr Infos. 

                        

FAZIT:

Für den nachträglichen Balkonanbau brauchst Du immer einen Bauantrag. Wer ohne Bauantrag baut - also dem schriftlichen Hinweis an das Bauamt, was gebaut werden soll, der baut "schwarz"!

                        

Es ergeben sich für dich verschiedene Genehmigungsoptionen von Seiten der Bauämter, was im Wesentlichen davon abhängt, ob sich deine Wohnung oder dein Haus innerhalb eines Gebietes mit einem gültigen Bebauungsplan befindet. 

Einen Balkon einfach mal so anzubauen, kann fatale Folgen mit enormen Kosten für dich haben, da die Bauämter bei diesem Thema wenig Spaß verstehen. Bis zu 50.000 € Geldstrafe, einem Nutzungsverbot oder dem vollständigen Rückbau mit Wiederherstellungsaufforderung (in den Urzustand vor dem Balkonanbau) sind die Ermessenspielräume für die Bauämter! 

                        

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Hast Du Fragen oder Anregungen zu diesem Thema, die wir hier nicht angesprochen haben,  dann poste das gerne hier unter dem Artikel. Gerne werden dir zeitnah Antworten geben.    

Gibt es Themen, die wir hier noch nicht behandelt haben, die du gerne wissen möchtest ... 

Dann schreib das ebenfalls in die Kommentare. Gerne nehme ich deine Anregungen auf und wir schauen, wann wir das Thema aufgreifen können.                     

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