Statik beim nachträglichen Balkonanbau notwendig?

Statik beim nachträglichen Balkonanbau notwendig?

18.10.2019 07:16:00

Ist beim nachträglichen Balkonanbau eine Statik erforderlich?

Vor einigen Wochen hatte ich ein Gespräch mit einem Kunden, der sich darüber gewundert hatte, dass wir Ihm eine Statik für den nachträglichen Balkonanbau mit angeboten hatten: " Eine Statik - wofür denn das ? Ich habe hier ein Angebot von einem Mitbewerber vorliegen, der sagt, dass er keine Statik brauche! "


Soweit zur Vorgeschichte für dieses Thema: 


Um es vorweg zu nehmen - jeder Balkonanbau benötigt eine statische Berechnung, um noch genauer zu werden - eine prüffähige Statik - PUNKT. 


Aber, die notwendigen Unterlagen beim Balkonanbau können recht unterschiedlich sein, was ich hier einmal etwas genauer beleuchten möchte:


Grundlegender Punkt : 


Handelt es sich bei dem Balkon um einen Typenbalkon, bei dem der Aufbau, das statische Tragwerk und die Abmessungen stets gleich sind, dann reicht in diesem Fall eine Typenstatik. 


Mit dieser wird dann genau dieser eine TYP Balkon als Vorstellbalkon statisch berechnet und nachgewiesen. Genau genommen, darf dann noch nicht einmal die Geländerfüllung variieren, da diese unter Umständen ein anderes Gewicht mitbringt. Ebenso beim Bodenbelag. 


Eine Typenstatik ist also in etwa vergleichbar mit der ABE beim Auto. Sobald ich hier durch Änderungen an der Konstruktion oder durch andere nicht nachgewiesene Bauteile etwas ändere, erlischt diese ABE. Bei der Typenstatik ist das nicht anders, nur wissen das die Kunden in aller Regel nicht.  Sie geben sich mit der vermeintlichen Statik zufrieden, auch wenn diese unter Umständen den gekauften Balkon nicht nachweist. 


Wie dies rechtlich zu bewerten ist, ist Sache von Juristen. 


Das Bauämter dies nicht prüfen können, liegt auf der Hand. Die Sachbearbeiter überprüfen lediglich das Vorliegen einer Statik. 


Das Typenstatik und reale Ausführung zusammen passen, muss dann der örtlich eingesetzte Bauleiter oder der Architekt prüfen und unterschreiben. Somit haftet er mit seiner Unterschrift auch für etwaige Abweichungen ist Soll und Istbeschaffenheit.


Eine Typenstatik  ist nach Ihrer Erstellung zur Prüfung den jeweiligen Landesprüfämtern für Baustatik vom Hersteller einzureichen. Mit erfolgreicher Prüfung ist diese als TYPGEPRÜFT erkennbar.  Eine nachgelagerte Prüfung durch einen Prüfstatiker ist dann nicht mehr notwendig. 


Wie Du hieran ablesen kannst, gibt es eine Typenstatik in aller Regel für vorgestellte Balkone, die immer gleich ausgeführt werden. Individualisierungen - wie beispielsweise eine komplette Balkonverglasung, oder Erweiterungen sind über Typenstatik nicht abgedeckt. 


Wenn das z.B. Dein Wunsch ist, dann muss das wieder über eine prüffähige Einzelstatik nachgewiesen werden. Die Typenstatik greift hier nicht mehr. 



Gibt es eine Typenstatik nur für vorgestellte Balkone ? 


Nein - aktuell arbeiten wir z.B. an einer Typisierung für unsere Hängesysteme im Bestand. Die Einschränkung liegt dann aber darin, dass die Abmessungen und Lasten auf Länge, Breiten und Ausstattung der Balkone festgelegt werden.




Welchen Vorteil hat eine Typenstatik für Balkone?


Der Vorteil liegt eindeutig im Zeitvorteil für Dich als Kunden, da die Prüfung der Statik entfällt. Ausserdem ergeben sich keine notwendigen Änderungen mehr, die unter Umständen das Resultat einer Prüfung sein können. 




Es gibt aber selten einen Vorteil, der nicht auch Nachteile hat :


Mit der Festlegung auf eine feste Größe als Balkon, z.B. 2,00 m x 3,00 m gebe ich einen ganz entscheidenen Punkt auf : die Individualisierung.  2,05 x 3,03 sind dann nicht möglich. 


Größen- Formen oder Ausstattungsmerkmale sind festgelegt. Das muss mir/ Dir als Kunde bewusst sein.




Es ist ratsam, diese Statik direkt vom Balkonhersteller mit anfertigen zu lassen. Aber das ist kein muss. wenn du z.B. ohnehin eine Statik für Deinen Umbau oder Sanierung benötigst, dann kann diese Statik auch von Deinem Statiker in einem gerechnet werden. Wichtig ist dann aber, dass der Statiker die notwendigen Daten deines Balkonbauers vorher vorliegen hat, was uU vom Timing etwas zeitkritisch werden kann - aber das ist ein anderes Thema. 




Fazit:


Grundsätzlich ist für jeden nachträglichen Balkonanbau ein statischer Nachweis erforderlich. Mit Typenstatik bist Du auf genau diesen Typ Balkon beschränkt, spart Dir aber Geld und Zeit, da eine Typenstatik bereits fix und fertig ist und nicht mehr geprüft werden muss. 


Für individuelle Balkonprojekte - gerade in der Sanierung oder bei einem Denkmal ist eine prüffähige Statik erforderlich. 

Falls Du Fragen zu Deinem Projekt hast, ruf einfach an. 

Du kannst Dir dazu hier Deinen freien Wunschtermin aussuchen und online reservieren.