Wichtiger Normenhinweis für Planer und Bauträger.
Seit Sommer 2018 gilt für die Bemessung und Auslegung von Glasbrüstungen die DIN 18008 anstelle der bislang gültigen TRLV (TRAV).
Selbstverständlich sind unser Brüstungsverglasungen bereits nach der neuen DIN 18008 bemessen und ausgelegt.
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass die Kosten, die im Zuge einer umfassenden Sanierung an einer Immobilie entstehen, mit bis zu 11 % auf die Miete umgelegt werden dürfen.
So weit - so gut.
Dies ist eine "Kann-Bestimmung". Der Eigentümer der Immobilie kann also bis zu...
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