Mein Nachbar sagt er braucht für seinen Balkonanbau keine Genehmigung 

31.03.2020 15:46:09

"Mein Nachbar sagt, er braucht für seinen Balkonanbau keine Genehmigung!"

Dieser Tage hatte ich ein interessantes Telefonat mit einer Dame, die folgendes berichtete: 


"Mein Nachbar hat gesagt das...." 

und damit kam die übliche Litanei an bekannten Aussagen: 

...hat gesagt dass er:


 - ...keine Genehmigung braucht...

- ...weil der Balkon nur soundso groß ist...

- ...er doch schon eine Statik besitze...

- ...die anderen Eigentümer das so genehmigt hätten...

-... es ja genauso aussehen wird, wie beim Nachbar...

-... der Balkonbauer ihm gesagt habe, dass...


Wenn du das jetzt liest, dann wird dir die eine oder andere Aussage vielleicht schon mal zu Ohren gekommen sein. Oder vielleicht hast du ja auch eine ganz neue Begründung, warum ein Balkonanbau keine Genehmigung benötigen würde! 


Dann freue ich mich auf jeden Fall über eine Zuschrift von dir (gerne auch über unseren Chat), dann nehmen wir das in die Sammlung auf. 

"Chacka - ich brauche keine Genehmigung für meinen Balkon" - von wegen!

Chacka - ich brauche keine Genehmigung für meinen Balkon - von wegen!

"Ich habe das doch gelesen! In der Bauordnung steht, dass ich für meinen Balkon keine Genehmigung mehr brauche!"  - von wegen !

Ein weiteres Beispiel- ebenfalls erst einige Tage her:

Hier rief ein wirklich sehr gut informierter Bauherr an, der seinen Balkon anbauen möchte und sagte: "In Hessen brauchen wir doch gar keine Genehmigung mehr, wenn wir unseren Balkon anbauen möchten"!


Er war wirklich extrem gut belesen und zitierte gleich die passende Passage aus der HBO (Hessische Bauordnung), wonach ein genehmigungsfrei sei...

Ich muss ihm beipflichten, dass das die Formulierung "genehmigungsfrei" schnell mit "Keine Genehmigung erforderlich" missverstanden werden kann ! 


Persönlich finde ich die Formulierung "Genehmigungsfrei" schlecht gewählt, da man sehr schnell - nicht nur auf die falsche Fährte, sondern auch zu fatalen Fehlern - verleitet wird. Denn:


Genehmigungsfrei bedeutet nicht, dass nix genehmigt werden muss... Genehmigungsfrei bedeutet, dass Du als Bauherr keine "schriftliche Bestätigung" mehr zugesendet bekommst, wenn im Vorfeld eine Menge als Parameter als zutreffend abgehakt werden konnte. 


Die hessische - wie auch die meisten anderen Bauordnungen - unterscheiden zwischen 3 Genehmigungsverfahren:


1. Antrag auf Genehmigungsfreistellung

2. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren 

3. Vollverfahren. 


Hierzu hatten wir bereits in einem anderen Blogartikel einiges geschrieben. 


Fazit


Unabhängig ob der Begriff der "Genehmigungfreistellung" in die Irre führen kann, für einen nachträglichen Balkonanbau ist auf alle

Fälle eine Benachrichtigung des Bauamtes erforderlich, die in den allermeisten Fällen auch als Bauantrag einzureichen ist. 

Wenn Du dazu mehr wissen möchtest, Fragen hast oder Unterstützung benötigst, dann ruf einfach an oder mach auch gerne einen Termin mit uns aus. 

wir verwenden Bilder von unsplash. Der Herr im roten Pullover ist von @brucemars

Auch ein interessanter Artikel:

Was kostet so ein Balkonprojekt überhaupt?

Martin Beyer