Sturmschaden Balkon - wer haftet!? 

10.02.2020 08:06:51

Sabine, Lothar, Kyrill: Wer haftet bei Sturmschäden am Balkon ?

Aktuell fegt Orkan "Sabine" über Europa und richtet manchen Orts schwere Schäden an. Sobald der Sturm vorbei ist, geht es mit der Bestandsaufnahme der Schäden los. Gleich darauf stellt sich die Frage: Wer kommt hier für die entstandenen Schäden auf?  Wer haftet?


Nun ganz eindeutig ist das nicht zu beantworten, aber wir versuchen hier mal eine groben Überblick zu verschaffen: 

Dazu drei Beispiele:   


  • Ein Baum auf dem Grundstück stürzt um und kippt auf einen Balkon! Hier sind zwei Punkte als wesentlich einzustufen:
    • Welche Windstärke war vorhanden und handelte es sich nachweislich um einen offiziell gemeldeten Sturm, der vor Ort für den Schaden verantwortlich war, dann regelt das ab Windstärke 8 oder 9 die Versicherung (hier einfach mal bei der Versicherung anrufen)
    • War der Baum, der umgekippt ist, noch standsicher ? Wann wurde die Standsicherheit des Baumes zuletzt dokumentiert ? Das sind die Fragen, die die Versicherung im Nachgang stellen wird.  Kann der Hauseigentümer einen solchen Standsicherheitsnachweis sauber dokumentieren, dann hat er sehr gute Karten, nicht selber für den Schaden belangt zu werden.
  • Von einem Balkon fallen durch den Sturm Gegenstände z.B. auf die Straße und beschädigen dort z.B. ein Auto:
    • Hier wird höchstwahrscheinlich der Nutzer der Wohnung zur Verantwortung gezogen, da er - was naheliegend erscheint- die herunter gefallenen Gegenstände nicht ordnungsgemäß gesichert hatte. 
    • Etwas anders dürfte der Sachverhalt sind, wenn sich der Gegenstand nachweislich unter dem Sturm losgerissen hat und einen Schaden verursachte. In diesem Fall muss aber der Nutzer belegen, dass er den Gegenstand im Vorfeld ausreichend gesichert hatte (was unter Umständen schwieriger zu beweisen sein könnte)
  • Ein am Balkon - ohne Zustimmung des Vermieters - durch einen Mieter montierter Gegenstand (z.B. Sonnenschirm, Satellitenschüssel, Markise) reißt sich los und beschädigt Teile des Balkon, der Fassade oder der Fenster. 
    • In diesem Fall  wird der Mieter für den Schaden aufkommen müssen, da ihm keine Genehmigung zur Montage / Lagerung / Fixierung am Balkon vorgelegen hatte.
    • Hier ist es ratsam, dass sich der Mieter unverzüglich mit seiner Versicherung in Verbindung setzt und klärt, ob diese Schäden über z.B. über seine Hausratversicherung abgedeckt sind. 
Zur Minimierung von Gefahren gilt ganz grundsätzlich, dass lose Gegenstände nach innen geräumt oder gesichert werden. Das kann für einen Mieter auch bedeuten, dass er Gartenmöbel temporär vom Balkon in die Wohnung räumt, um diese gegen wegfliegen zu sichern: So kann er schließlich aktiv daran mitwirken, Schäden am Eigentum oder sogar an Leib und Leben Dritter zu verhindern. 

FAZIT:
Wenn Sie einen Schaden an Ihrem Balkon haben, der im Zusammenhang mit einem Sturm steht, sollten Sie auf alle Fälle versuchen über 
  1. Fotos (z.B. Handy) den Schaden unmittelbar nach dem Sturm zu dokumentieren (aber nur wenn für Sie selber keinerlei Gefährungssituation entsteht!!)
  2. Anschließend auf alle Fälle als Mieter sofort Ihren Vermieter kontaktieren, damit dieser über den Schaden informiert ist. 
  3. Dann Ihrer Versicherung den Schaden melden. Hier können Ihre Fotos schon sehr hilfreich für Ihren Versicherer sein. 

Und bei Ihnen ?
Hatten Sie schon einen Schaden an Ihrem Balkon in Verbindung mit einem Sturm ? 
Schreiben Sie uns, schicken Sie uns Fotos und diskutieren Sie mit uns. 


Fotos von: 


Abschließende Anmerkung: 
Dieser Blogbeitrag ist weder eine juristische noch eine versicherungstechnische Beratung.  Bei Unklarheiten bitte unbedingt mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen