Balkon-Entwaesserung- Die Tuecke steckt im Abfluss

29.09.2020 09:00:00

Was ist falsch - was ist richtig? Auf was muss ich bei der Balkonentwässerung achten?

Die richtige Entwässerung des Balkons ist eine der wichtigsten planerischen Aufgaben. 
Sie sollte idealerweise vom Gebäude weg ausgeführt werden. 

Aus architektonischen Gründen oder bei Hängebalkonen kann eine Entwässerung auch in Richtung Gebäude erfolgen, wobei dann ein erhöhtes Augenmerk auf das schnelle Wegführen des Regenwassers zu legen ist. 

Wie auch bei Terrassen und Dachterrassen gilt bei Balkonen, dass sich Wasser nicht aufstauen darf, damit durch das Stauwasser kein Bauschaden am Gebäude entsteht.
Daher ist die Revisionierbarkeit - also die Möglichkeit die Entwässerungsrinne des Balkons reinigen zu können - zu gewährleisten.

Nur weil es oft zu sehen ist, heißt es nicht, dass ein Fehler deshalb richtig wird. 

Einer der fatalsten Fehler bei der Balkonentwässerung ist es, das Regenwasser direkt durch die Stütze des Vorstellbalkons zu leiten. Das mag zwar praktisch erscheinen, ist aber absolut gefährlich, denn

  1. Die DIN 1986-100 schreibt die Revisionierbarkeit von Entwässerungseinrichtungen vor: 
    1. Was heißt das? Alles, was der Entwässerung dient, muss gereinigt (revisioniert) werden können. 
    2. Damit eine Verstopfung der Leitung verhindert werden kann
      1. Das betrifft nicht nur die Entwässerungsbleche vieler Balkonanlagen, 
      2. sondern auch die Fallrohre
  2. Bei den Entwässerungsblechen ist ein Reinigen in der Regel nur möglich, wenn der Balkonboden entfernt wird. Das hat aber zur Folge, dass bei vielen Balkonen die Absturzsicherung nicht mehr vorhanden wäre, da diese Wasserleitbleche oft nur aus einem dünnen Alu- und Stahlblech bestehen. 
    1. Aufgrund der Größe der Fläche kann und dem physikalischen Prinzip der Freispiegelleitung kann ein Verstopfen der Entwässerung bis zum Rohr vernachlässigt werden, da - selbst bei einem Zusetzen des Abflusses das Regenwasser über den Balkonbelag stauen und dann ablaufen würde. 
    2. Was bleibt, ist eine sich über die Jahre mehr und mehr verschmutzende Entwässerungsfläche. Hier könnte es im Sommer zu unangenehmen Ausdünstungen kommen.
  3. Einer Entwässerung durch die Balkonstütze sollten Sie sich unter keinen Umständen verkaufen lassen, da 
    1. die Revisionierbarkeit nicht gewährleistet ist
    2. dadurch die große Gefahr besteht, dass sich das Rohr zusetzt (oder durch Tiere verstopft wird) und das Rohr im Winter auffriert, 
    3. was dann die komplette Balkonanlage statisch unbrauchbar werden lässt
  4. Für den Neubau dürfte diese Ausführung gutachterseitig auch massive beanstandet werden, da die DIN 1986-100 nicht berücksichtigt wurde


Das Regenwasser ist dann über ein Fallrohr senkrecht abzuleiten, um es dann an den Regenwasserkanal anzuschließen oder auf dem Gelände versickern zu lassen. Auch für das Regenfallrohr gilt die Revisionierbarkeit.

Die ersatzweise Entwässerung des Balkons z.B. über eine Balkonstütze ist nicht zulässig, da hier die Revisionierbarkeit nicht gewährleistet ist und es bei Verschmutzung z.B. Im Winter zu einem Auffrieren der Balkonstützen bei Anlehnbalkonen oder Vorstellbalkonen kommen kann, womit die Balkonstatik gefährdet ist. Ebenso wie für unter Putz verlegt Fallleitung gelten die Anforderungen der DIN 1986-100.

Die Balkonentwässerung bei Hängebalkonen führt immer an der Hauswand entlang. 
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