Balkon im Denkmalschutz

Balkon nachträglich an Häusern im Denkmalschutz anbauen

Balkone und Denkmalschutz

Balkone nachträglich anbauen im Denkmalschutz - ein Mythos?
Keineswegs! 

Nachträglich Balkone an eine unter Denkmalschutz stehende Immobilie anzubauen, ist eine Frage des Stils!
Der Balkon hat sich als Bauteil an den Stil des Hauses anzupassen: 
In Form, Optik und Materialität.

Dabei dürfen Stahl und Glas gerne zum Einsatz kommen.

Ob als Stahlbalkon mit verzinkter Oberfläche, oder mit Farbe. 

An den unten gezeigten Beispielen sind alle Varianten vertreten.
Als Vorstellbalkon, als Anlehnbalkon mit und ohne Balkondach mit Balkongeländern mit Glas fällig oder als Staketenfüllung

Selbst als Hängebalkone ohne stützen lassen sich Balkone nachträglich an ein denkmalgeschütztes Haus anbringen.

Hierbei ist allerdings auf die Balkonstatik und die Statik des Hauses zu achten!

Wenn auch Sie ein Haus unter Denkmalschutz besitzen oder erwerben möchte und gerne wissen möchten, wie der nachträgliche Balkonanbau bei Ihrem Haus möglich ist, senden Sie uns einfach ein paar Fotos Ihrer Immobilie und ein paar Eckdaten zu dem Gebäude zu (Standort, Baujahr) zu und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. 

Wir freuen uns schon auf unser Gespräch mit ihnen.